Steuervergünstigungen
Beim Bau einer Solaranlage auf ein bestehendes Gebäude sind in fast allen Kantonen die Investionskosten steuerlich abzugsfähig. Download Merkblatt PDF 146 kb
Förderungen
Förderbeiträge an private Investoren für Solaranlagen.
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV):
Die kostendeckende Einspeisevergütung ersetzt teilweise die bisherigen kant. Förderprogramme und Steuerabzüge.
Liste der kantonalen und kommunalen Förderbeiträge für Solarstrom 2011. (PDF)
Ab 2011 kann etwa ein Drittel der Photovoltaik-Warteliste, auf der zurzeit rund 7’000 Projekte registriert sind, abgebaut werden. Erst wenn die übernächste Stufe mit einem Anteil von 20% der KEV-Mittel geöffnet werde, kann die Warteliste vollständig abgebaut werden. Dies wird aufgrund der absehbaren Kostenentwicklung beim Solarstrom frühestens im Jahr 2014 der Fall sein.
KEV-Absenkung per 1. März 2012
UVEK passt Vergütungssätze per 1. März 2012 an
Bern, 01.02.2012 - Markt- und Technologieentwicklungen beeinflussen die Produktionskosten von Strom aus erneuerbaren Energien. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) passt deshalb die Vergütungssätze der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) regelmässig an. Per 1. März 2012 sinkt die KEV-Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen um rund 10%, dies zusätzlich zu der seit 1. Januar 2012 geltenden regulären Tarifsenkung um 8%. Beim Strom aus Windenergie wird der Maximalsatz um 1.5 Rp./kWh erhöht und der Minimalsatz um 3.5 Rp./kWh abgesenkt und bei Holzenergieanlagen steigt der Holzbonus für kleinere Anlagen leicht an. Die Vergütungssätze der übrigen Technologien bleiben unverändert.
Link Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Link Photovoltaik-Tarife 2012
Revision Energiegesetz (EnG):
Die maximale Abgabe pro verbrauchte Kilowattstunde Strom, die allen Stromkonsumenten und -konsumentinnen in der Schweiz mit der Stromrechnung belastet wird, steigt ab 2013 auf 0,9 Rappen (das bisherige Maximum lag bei 0,6 Rp./kWh, effektiv werden derzeit 0,45 Rp./kWh erhoben). Dadurch stehen ab 2013 rund 500 Millionen Franken (bisher rund 265 Millionen Franken) für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Verfügung. Dank dieser Erhöhung der Fördermittel kann bereits ab 2011 mit dem Abbau der KEV-Warteliste begonnen werden.
Link Swissolar zur vollständigen Erklärung der "Förderungen".
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